WINTERDIENST PROFESSIONELL UND ZUVERLÄSSIG

Wir sorgen für sichere Straßen, Gehwege, Betriebsflächen, Parkplätze, Treppenanlagen und damit für eine unfallfreie An- und Abreise. Aber auch die Versorgung mit Streugut, die spätere Entfernung von Streugut, die Schneeabfuhr und Eisbeseitigung zählen zu unseren Leistungen.

Den Einsatz von Streumitteln sprechen wir selbstverständlich mit Ihnen ab, um eine umweltgerechte und effiziente Lösung zu finden. Unsere Mitarbeiter sind in ihrem Metier fachkundig und beraten Sie gern. Auch über Änderungen der gesetzlichen Vorschriften sind wir stets informiert und halten Sie gern auf dem Laufenden.

Die gesetzlichen Vorgaben zur Räumung von Schnee und Beseitigung von Glatteis sind sehr streng. Diese vollständig umzusetzen, ist beispielsweise für Erwerbstätige oder gesundheitlich beeinträchtigte Menschen schwer möglich. Trotzdem sind Sie persönlich im Schadensfall bei nicht ordnungsgemäßer Räumung haftbar. Der Gesetzgeber verlangt sogar, dass bei nicht umsetzbarer Eigenräumung ein externer Dienstleister beauftragt wird. Dafür sind VB Dienstleistungen als regionaler und zuverlässiger Partner gern zur Stelle. Wir übernehmen für Sie als Eigentümer- und Mieterverbund, Hausverwaltung oder Privatperson die Arbeit und garantieren Ihnen volle Rechtssicherheit.

UNSERE DIENSTLEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

  • Räumung von Zugängen, Zufahrten und Gehwegen
  • Räumung von Parkplätzen, Verkehrs- und Freiflächen
  • Räumung von Dächern
  • Schnee- und Glatteisbeseitigung auf öffentlichen Wegen
  • Streuung mit zulässigem Streugut bei Glätte
  • Beschaffung von Streugut und Ausstattung der Objekte
  • Entfernung des Streugutes nach der Schneeschmelze
  • Nachbearbeitung der vergangenen Wintersaison
  • Überwachung rechtlicher Änderungen
  • Optimale Einsatzplanung von Personal und Technik
  • Gewährleistung der Rechtssicherheit

Das Schneeräumen vor der Arbeit ist für Erwerbstätige meist eine Zumutung, ebenso ist die Räum- und Streupflicht für gesundheitlich beeinträchtigte Menschen oder andere Parteien nicht zu realisieren. Insbesondere in größeren Mietobjekten ist die Frage der Zuständigkeit trotz Schneeplänen ein heikles Thema. Deshalb empfiehlt es sich als Immobilieninhaber, diese lästige, aber wichtige Verpflichtung in professionelle Hände zu geben. Denn kommt es zum Schadensfall, so haftet im Zweifel immer der Vermieter oder Eigentümer.

Mit VB Dienstleistungen sind Sie von dieser Sorge befreit. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht bei Schnee und Eis sind wir für Sie da! Unsere kompetenten Mitarbeiter beseitigen Schnee und Glätte auf allen Flächen: Hauseingänge, Gehwege, Zufahrten, Parkplätze, Innenhöfe, Stellflächen für Abfallbehälter oder sonstige Nutzflächen. So kommen weder Anwohner noch Besucher oder Passanten zu Schaden und Sie bleiben in jeder Hinsicht rechtssicher.

Wir halten uns exakt an die rechtlichen Verordnungen hinsichtlich zu räumender Flächen sowie des Einsatzes von Streumitteln. Je nach Bedarf und Bodenbeschaffenheit verwenden wir lösende Substanzen oder Streugüter wie Splitt, Granulat oder Sand. Selbstverständlich kümmern wir uns bei Tauwetter auch um die fachgerechte Entsorgung des Streugutes. Dies ist gemäß kommunaler Satzung so vorgesehen. Darüber hinaus können Streustoffe Öle und Metalle aufnehmen, wodurch sie ebenfalls zu einer Belastung für die Umwelt werden. Wir gestalten unseren Einsatz von Streumitteln daher möglichst umweltschonend.

Der Winterdienst für private Grundstücke und Wohnanlagen von VB Dienstleistung im Überblick
  • Räumung von Hauseingängen, Gehwegen und Innenhöfen
  • Räumung von Parkplätzen, Zufahrten, Bürgersteigen und Nutzflächen
  • Abtransport und Entsorgung von Schnee
  • Umweltbewusster Einsatz von Streumitteln
  • Entfernung von Streugut nach der Schneeschmelze
  • Gewährleistung der Verkehrssicherheit gemäß rechtlichen Vorgaben

Gerade im gewerblichen Bereich mit hohem Verkehrsaufkommen muss uneingeschränkte Verkehrssicherheit gegeben sein. Deshalb ist der Einsatz eines Winterdienstes auf Ihrem Industriegelände oder gewerblichen Fläche unerlässlich.

VB Dienstleistungen ist Ihr zuverlässiger Partner für die witterungsabhängige Betreuung Ihrer gewerblichen oder industriellen Immobilie mitsamt Gelände. Wir befreien alle wichtigen Nutzflächen von Schnee und Eis: Parkplätze, Zufahrten, Eingangsbereiche, Ladezonen, Lagerflächen etc. Auch der Schnee auf Ihren Dächern wird bei Bedarf gründlich geräumt. Bei hohem Schneeaufkommen sind insbesondere Dächer von Lagerhallen, Wellblechdächer und Flachdächer allgemein stark einsturzgefährdet. Deshalb ist hier eine zeitnahe Entfernung unerlässlich.

Bei der Schneeräumung achten wir darauf, dass die entstandenen Schneemengen Ihre betrieblichen Abläufe nicht stören und sprechen dies mit Ihnen ab. Sollte jedoch kein Platz mehr für die Schneemassen auf Ihrem Gelände sein, kümmern wir uns selbstverständlich um den Abtransport und die fachgerechte Entsorgung. Mit unserem umfangreichen Fuhrpark sind wir für jedes Gelände und große Schneemassen bestens gewappnet.

Zur Beseitigung von Glatteis verwenden wir je nach Bedarf und Bodenbeschaffenheit lösende Substanzen oder Streugüter wie Splitt, Granulat oder Sand. Die fachgerechte Entsorgung bei Tauwetter gemäß kommunaler Satzung ist ebenfalls in unserem Service enthalten. Den Einsatz von Streumitteln gestalten wir bedarfsorientiert und möglichst umweltschonend.

Unser Winterdienst für Gewerbe- und Industrieobjekte im Überblick
  • Räumung von Parkplätzen, Zufahrten und Eingangsbereichen
  • Räumung von Ladezonen, Lagerflächen etc.
  • Schneeräumung von Dächern (Flachdächer, Wellblechdächer etc.)
  • Verräumung und Abtransport von Schnee
  • Umweltbewusster Einsatz von Streumitteln
  • Entfernung von Streugut bei Tauwetter
  • Gewährleistung der Verkehrssicherheit gemäß rechtlicher Vorgaben

Allerdings sind die städtischen Betriebe lediglich damit beauftragt, Bundesstraßen, Straßen mit Linienverkehr, wichtige Zufahrtsstraßen sowie städtische Gehwege und Bürgersteige zu räumen. Kleinere Nebenstraßen sind da jedoch nicht inbegriffen. Hier sind Anlieger und Eigentümer in der Pflicht, die Verkehrssicherheit auf den Straßen und Gehwegen zu gewährleisten. Ob Ihre Straße von der Räumung betroffen ist, können Sie auf der Website des Entsorgungsbetriebs der Stadt Hagen „HEB“ einsehen. Sollte Ihre Straße nicht von den städtischen Dienstleistern geräumt werden, empfiehlt es sich auf jeden Fall, einen professionellen Winterdienst zu beauftragen.

Die gesetzlichen Vorgaben zur Räumung von Schnee und Beseitigung von Glatteis sind sehr streng. Diese vollständig umzusetzen ist beispielsweise für Erwerbstätige oder gesundheitlich beeinträchtigte Menschen schwer möglich. Trotzdem sind Sie persönlich im Schadensfall bei nicht ordnungsgemäßer Räumung haftbar. Der Gesetzgeber verlangt sogar, dass bei nicht umsetzbarer Eigenräumung ein externer Dienstleister beauftragt wird. Dafür sind VB Dienstleistungen als regionaler und zuverlässiger Partner gern zur Stelle. Wir übernehmen für Sie als Eigentümer- und Mieterverbund, Hausverwaltung oder Privatperson die Arbeit und garantieren Ihnen volle Rechtssicherheit.

Unser Winterdienst für Gewerbe- und Industrieobjekte im Überblick
  • Räumung von Straßen, Gehwegen, Radwegen und Parkplätzen
  • Umweltbewusster Einsatz von Streugut
  • Entsorgung von Schneemassen
  • Entfernung des Streugutes bei Tauwetter
  • Verkehrssicherheit und rechtliche Absicherung für Bewohner und Eigentümer

BETRIEBSFLÄCHEN VOM WINTERDIENST RÄUMEN LASSEN

Trotz Klimaveränderung kommt es auch in unseren Breiten jedes Jahr zu Schneefällen, welche regelmäßig für ein Chaos sorgen, wenn für die Betriebsflächen kein Winterdienst organisiert wurde. Doch muss es nicht unbedingt eine geschlossene Schneedecke sein, welche zur Beeinträchtigung des Betriebsablaufs führen kann: Länger anhaltende Frostperioden und damit verbundene Eisflächen können auf einem Betriebsgelände die Arbeitssicherheit enorm beeinträchtigen. Deshalb empfiehlt es sich schon im Herbst einen professionellen Streudienst zu suchen und entsprechende Absprachen für den Einsatzfall festzulegen. Mit entsprechender Vorsorge können Beeinträchtigungen durch einen plötzlichen Wintereinbruch zum größten Teil vermieden oder zumindest deutlich abgemildert werden. Gute Anbieter zeichnen sich dadurch aus, dass nach der Eis- und Schneeschmelze das Streugut von den Flächen wieder sorgfältig entfernt wird.

STREUDIENST AUCH FÜR PRIVATPERSONEN INTERESSANT

Doch richtet sich ein Winterdienst nicht nur an gewerbliche Kunden, sondern auch Privatleute können von den angebotenen Dienstleistungen profitieren: Vor allem, wenn Ihnen aus zeitlichen oder altersbedingten Gründen die Zeit fehlt, selber Streusalz auf Ihrer Auffahrt zu streuen oder den Schnee auf den anliegenden Gehwegen an Ihrem Grundstück zu räumen. Meistens wird die Schneeräumung / Streuung des Salzes auf den vereinbarten Flächen in den frühen Morgenstunden erledigt, sodass Sie als Kunde davon nicht viel mitbekommen. Selbstverständlich werden auch Sonderräumungen vorgenommen, falls es am Mittag oder Nachmittag zu Schneefällen kommen sollte. Natürlich können die Kunden mit dem Streudienst ganz individuell die Einsatzzeiten absprechen oder spontan eine Sonderräumung vereinbaren.

GESETZLICHE VORSCHRIFTEN BEI DER SCHNEERÄUMUNG BEACHTEN

Grundstückseigentümer unterliegen gesetzlichen Verpflichtungen, was die an das Grundstück angrenzenden öffentlichen Flächen wie Gehwege betrifft. Mit der Beauftragung eines Winterdienstes sind Sie hier auf der sicheren Seite, denn der Dienstleister gewährt Ihnen Rechtssicherheit. So schützen Sie sich vor unangenehmen Folgen, wenn Sie die angrenzenden öffentliche Gehwege nicht streuen und es dort zu einem Personenschaden kommen sollte. Lassen Sie sich vorab eingehend beraten und finden für Ihre persönlichen Voraussetzungen die ideale Dienstleistungslösung.

UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

WIE KÖNNEN WIR IHNEN HELFEN?

Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen rund um unsere Dienstleistungen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

PLANEN SIE MIT UNS

Gemeinsam mit Ihnen planen wir Ihre naturnahe Grünfläche und gehen gezielt auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ein, ohne dabei den ökologischen Zweck aus dem Auge zu verlieren.